Herzlich Willkommen auf meiner homepage www.laermschutz-sv.de
Ich freue mich, daß Sie sich über Lärmschutz im Allgemeinen und Holzlärmschutzwände im
Besonderen informieren möchten. In diesem Internetportal finden Sie neutrale und vom Wettbewerb unbeeinflußte und unabhängige Informationen, die Sie für Ihre
tägliche Arbeit nutzen sollten. Lesen Sie dazu auch das Vorwort im Menu Online Fachbuch.
Seit 1984 beschäftige ich mich intensiv mit dem Fachgebiet Lärmschutz, seit Okt. 1988 bin ich als Berater und Systementwickler tätig. Im Jahre 1992 stellte ich mein eigenes Lärmschutzwandsystem vor. Zwischenzeitlich habe ich für unterschiedliche (wechselnde) Hersteller meine Wandsysteme weiterentwickelt und bin am 31.12.2013 aus Altersgründen als Projektleiter aus dem Wettbewerb ausgeschieden. Das von mir konzipierte Wandsystem Hilderink wird nun alleinverantwortlich von meinem früheren Partner weiter vertrieben. Meine aktuelle Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf Beratung und Planung und die Tätigkeit als Sachverständiger für Lärmschutz an Straßen.
Mit Einführung der ZTV-Lsw06 (Nov. 2006) wurden die Anforderungen an Lärmschutzwände gemäß der bereits im Jahre 1998 erfolgten europäischen Harmonisierung nach EN 1792 bis EN 1794 über- nommen. In 2012 wurde durch ein Allgemeines Rundschreiben (ARS 05/12) die Konditionen und Vorgaben für Lärmschutzwände an Bundesfernstraßen neu konzipiert und verbindlich eingeführt. Dazu informiere ich im Menu: Technik - ZTV-Lsw06.
Die Vorgaben an die Dauerhaftigkeit der verwendeten Materialien habe ich mit dem Einsatz von resistenten Holzarten der Dauerhaftigkeitsklassen 1 und 2 bereits vor Erscheinen der ZTV-Lsw06, 5.3. in Lärmschutz-Wandelemente aus Thermoholz umgesetzt und die Herstellung von Lärmschutz-elementen aus Thermoholz vom Patentamt, im Frühjahr 2006 patentrechtlich schützen lassen.
Zwischenzeitlich sind bereits mehrere Thermoholz-Lärmschutzobjekte von deutschen und öster-reichischen Holzbau-Unternehmen hergestellt und montiert worden. In 06217 Merseburg wurden ca. 2.000 m2 Wandelemente mit einer Bauhöhe von 7,00 m durch ein süddeutsches Unternehmen realisiert. Auch wurden von der DEGES für je eine Grün- und eine Straßenbrücke im Raum Bad Hersfeld an der BAB A4 Anschlußstelle Friedewald Sicht- und Lärmschutzwände aus Thermoholz Type Ökonom R verwirklicht.
Von Bauherren bisher relativ unbeachtet ist die bereits im Jahre 2005 eingeführte Norm DIN EN 14388. Lärmschutzwandprodukte müssen über eine EU-Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung und eine Anfangstypprüfung nach EN 14388 verfügen. Ich habe mein Wandsystem entsprechend prüfen lassen und im Januar 2011 bzw. in 2014 die Anfangstypeprüfung nach DIN EN 14388:2005 und EU-Konfor-mitätserklärung mit CE-Kennzeichen für das System Hilderink, Type Ökonom in Gruppe A3 und Gruppe A4 erhalten. Diese Zertifikate umfassen neben allen erforderlichen schalltechnischen Prüfzeugnissen auch die gerechnete Standsicherheit und entsprechen damit in vollem Umfang den neuesten Norm- vorgaben.
Eine weitere zwingende Vorgabe erschien im April 2012. In dem ARS 05/2012 wurden die technischen Anforderungen an Lärmschutzwände an Bundesfernstraßen neu geordnet. Neben den Windlasten sind die Umgebungsparameter einer Lärmschutzwand maßgeblich, die Basiswerte sind der DIN EN 1995-1-1 zu entnehmen, Der EUROCODE 5 ist nicht anzuwenden.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Berater und Planer habe ich die unterschiedlichsten Wandsysteme
nach ZTV-Lsw88, EN 1793 und ZTV-Lsw06 kennengelernt. Viele Wandsysteme berücksichtigen nicht die Normvorgaben der ZTV bzw. die geforderten Standsicherheitskriterien. Neben unsinnigen und unzulässigen Wandsystemen werden immer noch kesseldruckimprägnierte Elemente eingesetzt. Dieser Umweltfrevel ist im Titel 3 aus meinem Online Fachbuch näher erläutert.
Als Marktbeobachter bin ich mit den täglichen Unzulänglichkeiten von öffentlichen Ausschreibungen befasst (siehe Bedenken). Leider muß festgestellt werden, daß viele Ingenieurbüros und zuarbeitende Berater die fachspezifischen Bedingungen weder kennen noch berücksichtigen. Sie finden im Menu Beratung, Planung Neuigkeiten und unter Bedenken Anekdoten und haarsträubende Geschichten über Fehlleistungen von Bauherrn, Prüfingenieure, Ingenieurbüros, Hersteller und Bedenken gegen Wett- bewerbsverzerrungen, zu ungeeigneten und unzulänglichen Wandsystemen sowie Umweltbelastungen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen: Ein zukunftsicheres und zugelassenes Wandsystem verfügt über
Ø die Anfangstypprüfung nach DIN EN 14388-2005
Ø CE-Kennzeichnung und entspricht dem
Ø ARS 05/2012 nach DIN 1995-1-1
Alle Lärmschutzwandsysteme die v.g. Bedingungen nicht erfüllen sind für den öffentlichen Raum unzu- lässig und dürfen von öffentlichen Bauherren nicht mehr eingesetzt werden. Auch Prüfstatiker müssen sich an den Vorgaben dem ARS 05/2012 (DIN EN 1995-1-1) messen lassen. Eine Statik nach EURO- CODE ist nicht adäquat, Windlasten müssen korrekt aus der Tabelle der ARS übernommen werden, die Einstufung der Geländekategorien sind verbindlich … auch für den Freistaat Bayern.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Produkte (süddeutscher Hersteller), wenn Sie denn die geltenden Normen und Standsicherheitskriterien einhalten. Wandsysteme die der Normqualität nicht genügen, dürfen zu Lasten von Steuerbürger von der öffentlichen Hand keine Verwendung finden.
Daß dann auch noch Prüfstatiker Fehler mit Grünstempel absegnen ist unbegreiflich.