Als
Planer, Berater und Systementwickler im Ingenieur-Holzbau Fachrichtung Lärmschutz bin ich in unserem Hause für Fragen der
Technik (Holzbau und Schalltechnik) zuständig. Meine Aufgabe besteht darin, die Herstellung ökologischer und ökonomischer Holz-Lärmschutz-Wandelemente zu
optimieren.
Aus langjähriger Erfahrung im Umgang mit dem technischen
Knowhow im Holzingenieurbau (Montagebrücken) habe ich versucht, den einen oder anderen Fehler aus den Kindertagen des Wandelementebaus zu vermeiden. Ziel meiner Arbeit war es immer, aus einer
halbwegs neutralen Position, über Jahre die Anforderungen im Holzbau fach- gerecht zu erfüllen. Richtschnur dabei war ausschließlich die ZTV-Lsw, die Euro-Norm EN sowie die DIN im Bereich
Holzbau.
Mit Einführung der ZTV-Lsw06 wurden Themenbereiche und Vorgaben für Lärmschutzwandhersteller teilweise spürbar verändert. Die Qualitätsanforderungen und
technische Ausstattung an Wandelemente wurden deutlich erhöht. In der Schallschutztechnik sind Veränderungen kaum erfolgt.
Zwischenzeitlich bin ich als Sachverständiger für Lärmschutz an Straßen im BDSF zertifiziert. Das entsprechende Menu finden Sie unter: http://www.laermschutz-sv.de/serv.htm
Seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts haben sich Ansprüche und Erwartungen an
Lärmschutzwänden bei Bauherren, Planern und Nutzer erheblich verändert. Die wesentlichen Forderungen bei Lärmschutzanlagen aller Art sind aber immer in etwa gleich geblieben.
Ø bestmöglicher Schallschutz
Ø lange Standzeiten mit einer hohen Nutzungsdauer
Seit den 80er Jahren beschäftige ich mich intensiv mit der Entwicklung von Lärmschutzwänden aus Holz. Ich habe die Entwicklung vom „Urelement“ aus Schwachholz mit Staketen wie gewachsen über Bongossi-Elemente begleitet. Im Laufe der Zeit konnte ich selbst mit einem ökologischen und ökonomischen Holzelement, das ausschließlich holz- bautechnischen Anforderungen und statische Erfordernisse folgt, zur Entwicklung beitragen. Zwischenzeitlich sind auch im Wettbewerb die von mir erstmals eingeführten Schlauchdichtungen, Endbretter anstatt Rahmenhölzer und statische Gurtanordnungen wie beim Type Ökonom angekommen. Mit dem patentrechtlichen Gebrauchsmusterschutz der integrierten Schlauchdichtungen im Jahre 1992 bis hin zum Thermoholzelement konnte ich wesentliche Beiträge zu Gunsten hochwertiger Holzlärmschutzwände leisten.
In meiner über 30jährigen Tätigkeit im Bereich Ing.-Holzbau konnte
ich Erfahrungen durch eine große Objekt- und Systemvielfalt sammeln. Leider habe ich dabei auch erfahren, daß nicht immer sinnvoll mit dem Naturprodukt Holz umgegangen wird, dem Umwelt- und
Naturschutz wird nur selten Rechnung getragen.
Aus meiner Lebenserfahrung heraus bin ich heute der festen Überzeugung, daß
wir unseren Kindern und Enkeln eine belastungsfreie Umwelt erhalten müssen. Die gangbaren Wege im Umweltschutz müssen beschritten werden, dabei rückt die spätere Abfallentsorgung immer stärker in
den Mittelpunkt. Helfen Sie mit, zeigen Sie dem Umweltfrevel, verursacht durch Kesseldruckimprägnierungen und unsinnigen Konstruktionen mit umlaufenden Rahmenhölzern die rote Karte.
Meine Empfehlungen für Ihr Objekt: Verwenden Sie Hölzer mit einer hohen
natürlichen Nutzungsdauer, wählen Sie Wandelemente die in schall- und holzbautechnischer Sicht den neuesten Erkenntnissen entsprechen...
Diese Internet-Präsentation steht allen Planern im Bereich Lärmschutzanlagen jederzeit umfassend und vollständig - als Freeware - zur Verfügung. Gern stelle ich Ihnen für Ihr konkretes Objekt weitere kostenfreie, spezifizierte und detaillierte Unterlagen zusammen.
Aus meiner langjährigen Tätigkeit muß ich leider immer wieder feststellen, daß nicht immer sinnvolle Holzkonstruk-tionen in den Objektplanungen vorgegeben werden. Auch heute erscheinen in Ausschreibungen oder LV-Texten immer noch Details und Empfehlungen einer Lärmschutzbroschüre aus dem Jahre 1985, die im Nachdruck von 1995 die ZTV-Lsw88 nicht berücksichtigt und daher teilweise noch die völlig veralteten Vorschriften der ZTV-Lsw81 enthält. Diese planerischen Fehlleistungen sollten Sie unbedingt vermeiden.
Prüfen Sie vor der Planung die Aktualität Ihrer Unterlagen und verwenden Sie ausschließlich die neuesten Informati- onen. Sie kommen durch die geänderte ZTV-Lsw06 in Zukunft nicht mehr daran vorbei, veraltete Systeme aus Ihrer Planung zu streichen. Ich formuliere hier bewusst drastisch:
Wer "den Schuß“ vom 16. 11.2006 nicht gehört hat, wird in Zukunft zum Problemfall.
Zwischenzeitlich konnte ich meine eigene Produktpalette um einen entscheidenden Schritt erweitern. Ab sofort stehen Lärmschutzwandelemente aus resistentem Thermoholz (TMT / ThermoWood), aus heimischen europäischer Nadel- holz der Resistenzklasse 2 (z.B. Kiefer oder Lärche) oder aus heimischen europäischen Nadel- und Laubhölzern der Resistenzklasse 1 (z.B. aus Fichte, Buche, Pappel oder Esche) zur Verfügung. Die anfänglichen Probleme und Ein- wände TMT (Thermoholz) eigne sich nicht für tragende Bauteile ist zwischenzeitlich überwunden. Es stehen genügend wissenschaftliche begleitete Prüfungen im Einzelfall für bestimmte Erzeugnisse zur Verfügung.
Diese absolute Innovation steht für Sie ab sofort in Planung und Ausführung zur Verfügung. Die Produktdatenblätter finden Sie im Menu Produkte unter http://www.laermschutz-sv.de/tech.htm und im Fachbuch: "Holz, Mensch und Natur" im Kapitel 6.1.2 - System Hilderink, Type Ökonom B aus Thermoholz als Link.
Folgen Sie meiner Empfehlung und verwenden Sie unbelastete und resistente Holzarten ... z.B. Wandelemente aus Thermoholz
Die wesentlichen Aspekte einer Holzlärmschutzwand konnte ich noch vor Einführung der ZTV-Lsw06 einer Weiterent-wicklung zuführen. Ich erkannte, dass die Innovation Thermoholz, die Zukunft für Lärmschutzwände sein kann – besser gesagt sein wird.
Thermoholz vereinigt alle Vorteile einer Holzkonstruktion und ist der ideale Werkstoff für Lärmschutzwände. Durch die entscheidende Reduzierung der Feuchtigkeitsaufnahme in Verbindung mit den weiteren vorteilhaften holzspezifischen Eigenschaften des Thermoholz wurde der entscheidende Schritt für heimisches Nutzholz erreicht: eine wesentliche Verbesserung in der Resistenzklasse. Thermoholz für den Außenbereich ist mindestens „resistent“ und entspricht damit exakt der neuen und geänderten Forderung der ZTV-Lsw06.
Unter den vorgegebenen Bedingungen der harmonisierten europäischen Norm EN 1793-1 in Verbindung mit der Klärung der Standsicherheit nach ZTV-Lsw06 (DIN EN 1995-1-1) konnte ich die Entwicklung des System Hilderink, Type Ökonom aus Thermoholz bis zur Patentreife im Frühjahr 2006 erfolgreich abschließen. Die ZTV-Lsw06 ist in der Vorgabe für den Werkstoff Holz deckungsgleich mit den Ausstattungsmerkmalen.
Nach der ZTV-Lsw06 ist Thermoholz der ideale Baustoff zur Herstellung von dauerhaften Lärmschutzwänden.
Mit Einführung der ZTV-Lsw06 erhöhten sich bei Lärmschutzwänden die Anforderungen an die Standsicherheit. Die bis- herigen Vorgaben sind vom Normenausschuß mit geltenden Bauvorschriften (Hochbau) europaweit harmonisiert und in die ZTV-Lsw06 zunächst mehr oder weniger transparent aufgenommen. Die „gute alte Zeit“ wurde zum Besseren gewendet.
Durch unklare Formulierungen in der ZTV-Lsw88 wurden in bestimmten Regionen der Republik bisher auch Be- lastungsversuche nach 7.2.3 und Prüfberichte unzulässiger Standsicherheitsnachweise von Bauherren toleriert.
Ich hatte bereits im Jahre 2001 Hintergründe und Fakten erstmals in meinem Internet-Fachbuch im Kapitel „ungeeig- nete Wandelemente“ thematisiert. Seit Jahren forderten verantwortungsbewußte Fachleute die Eliminierung nicht standsicherer Holzelemente. Durch die Einführung der ZTV-Lsw06 ist klar gestellt, daß nun "von Amtswegen" Wand- elemente einen (gesonderten) Standsicherheitsnachweis gemäß anstehender örtlicher Windlast nach der DIN 1055-4 benötigen. Durch das ARS 05/12 wurden nunmehr die Basiswerte der DIN EN 1995-1-1 fest verankert. Die EUROCODE 5 hat für Lärmschutzwände an Bundesfernstraßen keine Gültigkeit.
Als max. zulässige Durchbiegungsbeschränkung gilt für Baustoffe die örtlich montiert werden l/150, in der Halle produzierte Wandelemente dürfen 50 mm maximale Durchbiegung nicht überschreiten. Mit dieser Vorgabe werden die bisherigen "klassischen" Wandelemente aus der "Pfleiderer-Zeit" (gemeint sind die, 80er und 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts) nun endgültig „entsorgt“. Ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis lässt sich für deratige Wände seit dem ARS nicht mehr darstellen. Nicht normgerechte Konstruktionen ohne ausreichenden Statiknachweis sollten daher in Zukunft jedem verantwortlichen Bauleiter, jedem Diplom-Ingenieur und jedem Bauherren auffallen. Es ist nach Ein- führung der ZTV-Lsw06 absolut erforderlich die Standsicherheit bestehender Wandsysteme auf Normgerechtigkeit überprüfen zu lassen.
Es ist auch zu hoffen, daß im Zuge der Einführung der neuen Norm „geschönte“ Schallschutzgutachten einer bestimmten Forschungsanstalt einer europäischen Hauptstadt aus dem Verkehr gezogen werden. Im Kapitel 1.5.8 des Online-Fachbuchs stelle ich Ihnen meine eigene detektivartige Recherche und die überaus komplexe und vielschichtige Problematik und die Details vor. Meine bisherigen Bemühungen bestimmte Interessengruppen von Ihrem unkorrekten Verhalten zu überzeugen, ist bisher leider nur teilweise gelungen. ... ich arbeite weiter daran.